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Was ist Vermittlung?

Die Vermittlung wird vom Gesetzgeber Arbeitsvermittlung genannt. Wie der Name schon vermuten lässt, geht es hier anders als bei der Überlassung um eine direkte Anstellung bei einem Kundenunternehmen.

Der Vermittler wird vom Kundenunternehmen mit der Suche und Vorauswahl geeigneter Kandidaten für eine bestimmte Stelle beauftragt. Es besteht daher ein Dienstleistungsvertrag zwischen dem Vermittler und dem Kunden. Nach der Vorauswahl werden die vom Vermittler ausgewählten Bewerber dem Kundenunternehmen vorgeschlagen. Meist führt die Kundin dann noch eine eigene Bewerbungsrunde durch. Wurde eine passende Person für die Stelle gefunden, erfolgt eine direkte Einstellung durch das Kundenunternehmen.

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