Was ist Überlassung?
Überlassung wird vom Gesetzgeber Arbeitskräfteüberlassung genannt. Es bezeichnet ein Vertragsverhältnis zwischen drei Parteien.
Zum einen gibt es den Dienstnehmer, der einen Dienstvertrag mit dem Arbeitskräfteüberlasser eingeht. Zum anderen gibt es das Kundenunternehmen, das einen Dienstleistungsvertrag mit dem Arbeitskräfteüberlasser abschließt.
Aufgrund dieses Dienstleistungsvertrags überlässt der Arbeitskräfteüberlasser seinen Dienstnehmer an das Kundenunternehmen, um dort für den Kunden Arbeiten zu verrichten.
Wichtig ist: Zwischen Arbeitnehmer und Arbeitskräfteüberlasser besteht ein Dienstverhältnis mit denselben Rechten und Pflichten wie bei einer sogenannten „Fixeinstellung“. Es entstehen ebenfalls Urlaubsansprüche, es gibt Urlaubsgeld und eine Weihnachtsrenumeration etc. nach den gleichen Regeln wie sie bei anderen Dienstverhältnissen auch gelten.
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